Patienteninformation
Für die logopädische Therapie ist eine fachärztliche Verordnung erforderlich. Diese ist zum ersten Termin mitzubringen. Sollten Sie der Therapie unentschuldigt fernbleiben, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
Für die logopädische Therapie ist eine fachärztliche Verordnung erforderlich. Diese ist zum ersten Termin mitzubringen. Sollten Sie der Therapie unentschuldigt fernbleiben, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.